Auf dieser Website stehen keine Kundenstimmen, keine Logoleiste und keine Projektzähler. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern eine Entscheidung — mit einem rechtlichen und einem praktischen Grund.
Die Gestaltungsvorlage, auf der diese Website beruht, kam mit allem, was Agenturseiten üblicherweise zeigen: Zitate zufriedener Kunden, Logos bekannter Marken, Auszeichnungen, Zähler für abgeschlossene Projekte. Alles davon war Beispielinhalt.
Was die Vorlage mitbrachte
Beim Umbau wurden diese Blöcke nicht umformuliert, sondern entfernt. Es gibt für hnvr.me bisher keine Kundenstimmen, die sich zitieren ließen, und keine Auszeichnungen. Eine erfundene Angabe an ihrer Stelle wäre schneller gewesen — und falsch.
1. Was das Wettbewerbsrecht sagt
Seit dem 28. Mai 2022 ist es nach dem Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG ausdrücklich verboten, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben und Bewertungen falsch darzustellen. Wer Bewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Absatz 3 UWG außerdem angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Kunden stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder erworben haben.
2. Was stattdessen zählt
Erfundene Angaben sind außerdem irreführende geschäftliche Handlungen nach § 5 UWG. Das gilt für Projektzahlen und Auszeichnungen genauso wie für Kundenstimmen. Ein Satz wie „über 150 zufriedene Kunden“ ist eine Tatsachenbehauptung, die man belegen können muss.
Keine Kundenstimmen ohne echte Kunden und deren Zustimmung
Keine Logos von Unternehmen, für die nicht gearbeitet wurde
Keine Zähler, deren Zahl niemand nachprüfen kann
Keine Auszeichnungen, die nicht verliehen wurden
Leere Stellen bleiben leer, bis es echten Inhalt gibt
Die Versuchung ist verständlich. Eine neue Website ohne Kundenstimmen wirkt leer, und Vorlagen sind so gebaut, dass diese Lücke auffällt. Aber eine Lücke lässt sich später füllen. Eine erfundene Angabe, die jemand bemerkt, beschädigt jede andere Aussage auf derselben Seite.
Stattdessen zeigt diese Website, was sich prüfen lässt: eigene Werkzeuge, die man ausprobieren kann, und Artikel wie diesen, die Fristen, Paragrafen und Messwerte nennen. Wer wissen will, ob eine Angabe stimmt, kann sie nachschlagen.
Belege statt Behauptungen
Kundenstimmen kommen, wenn Kunden etwas sagen möchten — mit ihrem Einverständnis, mit ihrem Namen und in ihren Worten. Bis dahin bleibt der Platz leer.
Dieselbe Regel gilt für die Websites, die wir für andere bauen. Wer eine Vorlage kauft, bekommt Beispieltexte mit, die wie echte Referenzen aussehen. Sie werden vor dem Livegang entfernt oder durch Belegtes ersetzt, nicht umformuliert.
Eine Website, die wenig behauptet und das Behauptete belegt, ist glaubwürdiger als eine, die viel behauptet. Das ist der ganze Grund.
