Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Was das für Chatbots auf Websites und für KI-erzeugte Inhalte bedeutet.
Die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt in Stufen. Seit Februar 2025 sind bestimmte Praktiken verboten, und Anbieter wie Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50.
Eine Verordnung in Stufen
Im Juli 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus einige Fristen verschoben, vor allem für Hochrisiko-Systeme, deren Pflichten nun ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 greifen. Die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Sie betreffen auch kleine Betriebe, die fertige KI-Werkzeuge einsetzen.
1. Chatbots müssen sich zu erkennen geben
Ein KI-System, das direkt mit Menschen interagiert, muss so gestaltet sein, dass die Betroffenen erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben — es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. Wer einen Chatbot auf der eigenen Website einsetzt, sollte deshalb darauf achten, dass ein klarer Hinweis erscheint, bevor oder während das Gespräch beginnt.
2. Erzeugte Inhalte kennzeichnen
Für erzeugte Inhalte gibt es zwei Ebenen. Anbieter von Systemen, die Bilder, Audio, Video oder Text erzeugen, müssen die Ergebnisse maschinenlesbar kennzeichnen. Wer Deepfakes veröffentlicht — realistisch wirkende, künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Töne oder Videos von Personen, Orten oder Ereignissen —, muss offenlegen, dass sie künstlich sind. Dasselbe gilt für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sofern sie nicht redaktionell geprüft wurden.
Chatbots mit einem klaren Hinweis auf die KI versehen
Realistische KI-Bilder von Personen oder Orten als künstlich kennzeichnen
KI-Texte redaktionell prüfen, bevor sie veröffentlicht werden
Festhalten, welche KI-Werkzeuge im Betrieb im Einsatz sind
Mitarbeitende im Umgang mit diesen Werkzeugen einweisen
Für die maschinenlesbare Kennzeichnung gibt es eine kurze Übergangsfrist: Anbieter, deren Systeme schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben dafür bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Die übrigen Transparenzpflichten gelten ohne Übergang.
Ein Produktfoto, das mit KI freigestellt oder im Hintergrund verändert wurde, ist in der Regel kein Deepfake. Anders sieht es bei einer erzeugten Aufnahme aus, die ein echtes Team, einen echten Ort oder ein Ereignis zeigt, das so nie stattgefunden hat. Die Grenze verläuft dort, wo Betrachter etwas für echt halten würden, das es nicht ist.
Offenlegen kostet einen Satz
Unabhängig von der Verordnung gilt das Wettbewerbsrecht weiter. Erzeugte Kundenstimmen, Teamfotos von Menschen, die es nicht gibt, oder Referenzen ohne echten Auftrag täuschen Kunden — ob mit oder ohne KI hergestellt.
Für einen kleinen Betrieb ist der Aufwand überschaubar: eine Übersicht, welche KI-Werkzeuge wofür genutzt werden, eine kurze Einweisung der Mitarbeitenden, ein Hinweis am Chatbot und die Regel, dass KI-Texte vor der Veröffentlichung von einem Menschen gelesen werden.
Ein Hinweis kostet einen Satz. Die Erklärung, warum er gefehlt hat, kostet deutlich mehr — gegenüber einer Behörde ebenso wie gegenüber einem Kunden, der sich getäuscht fühlt.
